!!! COVID-19 - Sollte die Bundesregierung, das Land Schleswig-Holstein, unser Landkreis Plön oder die Gemeinde Bösdorf noch vor Ihrem Reiseantritt einen Lockdown wegen COVID-19 verhängen und wir somit keine Urlaubsgäste beherbergen dürfen oder unser Hof unter Quarantäne gestellt wird und Sie deswegen Ihre Reise nicht antreten können, würden wir Ihnen die an uns überwiesenen Geldbeträge für die Wohnung(en) zu 100% zurückerstatten. Zudem gelten unsere AGB´s. Wir erstatten keine Kosten, wenn Sie, bzw. Ihre Familie oder andere Reisemitglieder aufgrund von COVID-19 oder anderen Krankheiten/Verletzungen etc. Ihre Reise zu uns nicht antreten dürfen. Dafür empfehlen wir eine entsprechende Reiserücktrittsversicherung. !!!