Allgemeine Geschäftsbedingungen Hof Wiesentau

 

 

1. Anmeldung, Buchungsbestätigung


(1) Sobald der Hof Wiesentau („Vermieter“) die Buchung / Bestellung von Ihnen „Feriengast“ schriftlich bestätigt, kommt ein zeitlich befristeter Mietvertrag zustande. Gleichzeitig werden damit vom Feriengast die AGBs vom Vermieter, die Bestandteil jedes Angebots sind, anerkannt.

 

(2) Eine Unter- oder Weitervermietung der Ferienwohnung sowie deren Nutzung zu anderen Beherbergungszwecken sind nicht gestattet.

 

(3) Der Feriengast muss am Tage der Buchung mindestens 18 Jahre alt sein.

 


2. Zahlungsbedingungen


(1) Innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung (Vertragsabschluss) ist eine Anzahlung von 25 % des Gesamtmietpreises zu leisten. Der restliche Mietpreis (75%) ist vier Wochen vor Anreise fällig. Bei Mietbeginn innerhalb von vier Wochen nach der Buchungsbestätigung ist der Gesamtpreis sofort fällig. Bei nicht fristgerechtem Eingang der Zahlungen behält sich der Vermieter eine kostenpflichtige Stornierung der Reservierung vor.

 

(2) Die entsprechenden Beträge sind termingerecht und ohne Abzug auf das in der Buchungsbestätigung angegebenen Konto zu überweisen. Die vereinbarten Preise schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Die Buchungsbestätigung kann per Email erfolgen.

 

 

3. Leistungen (vor Ort)


(1) Die vertraglich vereinbarten Leistungen ergeben sich aus der Buchungsbestätigung. Im Mietpreis ist die Nutzung der Ferienwohnung samt Inventar und des Wäschepaketes enthalten. Jede Ferienwohnung ist mindestens mit einem Duschvorleger und zwei Geschirrhandtücher ausgestattet. Zudem erhält jeder Feriengast ein Handtuch, ein Duschhandtuch und einen vollständigen Satz Bettwäsche. Die vorhandenen Sachen dürfen nicht außerhalb der Ferienanlage genutzt werden.


(2) Das Appartement darf nicht von mehr als in der Angebotsbeschreibung angegebenen und in der Buchungsbestätigung bestätigten Anzahl von Personen bewohnt werden. Die Mitnahme von Hunden ist nach Vereinbarung gegen eine Gebühr für bestimmte Ferienwohnungen gestattet.

 

(3) Die Benutzung der zentral für alle Wohnungen aufgestellten Waschmaschine / Trockner beträgt 5 Euro pro Waschgang und 5 Euro pro Nutzung des Trockners.

Die Benutzung des hauseigenen Ruderbootes (liegt am Dieksee) beträgt 5 Euro für eine Nutzung von 3 Stunden.

Die Benutzung der hauseigenen Sauna kostet 20 Euro pro Nutzung.

Ein Saubermachen der Ferienwohnung während des Aufenthaltes ist nach Absprache möglich und kostet 50 Euro pro Reinigung.

 

(4) Die durch (3) anfallenden Nutzungsgebühren sind vor Ort zu bezahlen.


4. An- und Abreise

 

(1) Die angegebenen An- und Abreisetermine sind bindend. In der Regel sind die Ferienwohnungen am Anreisetag ab 15.00 Uhr zu beziehen und am Abreisetag bis 10.00 Uhr zu verlassen.

 

(2) Die Anzahl der anreisenden Feriengäste (Erwachsene und Kinder) ist dem Vermieter spätestens eine Woche vor Anreise mitzuteilen.

 

5. Ferienanlage

 

(1) Der Feriengast ist verpflichtet die entsprechenden Regelungen des Vermieters (Hausordnung, Hundeordnung, Regeln für die Benutzung des Fitness- und Saunaraumes) einzuhalten. Diese sind im Informationsordner Feriengäste hinterlegt bzw. im Fitness- / Saunaraum aufgehängt.

 

(2) Ferner gilt zu beachten, dass die Stallungen, Pferdeweiden, Reithalle und Reitplätze nicht zu betreten sind. Es ist unbedingt ein ausreichender Sicherheitsabstand zu den Pferden auf dem Hof einzuhalten.

 

(3) Die mitgebrachten Fahrzeuge sind auf den dafür vorgesehenen Parkplätzen abzustellen.

 

(4) Das Rauchen ist weder im Haus noch in den Ferienwohnungen gestattet, sondern nur in den dafür ausgewiesenen Bereichen.

 

 

6. Schäden, Reklamation

 

(1) Jeder Feriengast verpflichtet sich, Gemeinschaftseinrichtungen und die Ferienwohnung samt Inventar sorgsam zu behandeln und sie im gleichen Zustand zurückzugeben, wie sie übernommen wurde. Ausgenommen davon sind gewöhnliche Abnutzung und Verschleiß. Er ist außerdem verpflichtet, den während des Aufenthaltes durch sein Verschulden oder das Verschulden seiner Begleiter und Gäste entstandenen Schaden zu ersetzen. Abhandenkommendes Inventar oder die Kosten für den Ersatz verlorener Schlüssel für die Ferienwohnung wird dem Feriengast in Rechnung gestellt.

(2) Die Ferienwohnung wird dem Feriengast ohne Mängel übergeben. Sollte der Feriengast bei seiner Ankunft eine mangelhafte Reinigung sowie Schäden oder Mängel an der Ferienwohnung feststellen, obliegt es ihm, dies unverzüglich bei Anreise zu reklamieren; anderenfalls verliert er das Recht, den Mangel geltend zu machen. Bei berechtigten Beanstandungen steht dem Vermieter das Recht zur Behebung innerhalb einer angemessenen Frist zu.

(3) Die Endreinigung ist im Mietpreis eingeschlossen. Gleichwohl ist der Feriengast verpflichtet, das Ferienobjekt aufgeräumt zu hinterlassen, dreckiges Geschirr in die Spülmaschine zu stellen, den Kühlschrank entsprechend auszuräumen und die Mülleimer in die entsprechenden Mülltonnen im Abfallraum zu leeren.

(4) Der Vermieter haftet nicht für die vom Feriengast eingebrachten Sachen einschließlich der Fahrzeuge und Fahrräder, auch wenn diese in den Räumen vom Vermieter verschlossen werden. Der Feriengast trägt das alleinige Risiko für Sachen, die er in der Ferienwohnung aufbewahrt und verzichtet gegenüber dem Vermieter auf alle Haftungsansprüche aufgrund von Verlust, Beschädigung oder Zerstörung.

(5) Ruhestörungen aufgrund der Arbeit auf dem landwirtschaftlichen Pferdehof oder durch von Hunden/Katzen verursachtem Lärm sind möglich, begründen aber keinen Anspruch auf Mietminderung.

 

7. Rücktrittsgebühren


(1) Der Feriengast kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Die Rücktrittserklärung ist dem Vermieter schriftlich zu zustellen.


(2) Bei einer wirksamen Stornierung fallen folgenden Rücktrittsgebühren an:


            a. bis 60 Tage vor Reiseantritt 10 % des Gesamtmietpreises

            b. bis 45 Tage vor Reiseantritt 25 % des Gesamtmietpreises

            c. bis 30 Tage vor Reiseantritt 50 % des Gesamtmietpreises

            d. bis 14 Tage vor Reiseantritt 80 % des Gesamtmietpreises

            e. danach 90 % des Gesamtmietpreises


(3) Sollte der stornierende Feriengast bis zum Anreisetag einen Dritten finden, der in seine Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag eintritt, wird der Vermieter dem Wechsel gegen eine Änderungsgebühr von 10% des Gesamtmietpreises bzw. maximal 50 Euro zustimmen. Es bedarf dazu der schriftlichen Mitteilung.

 

(4) Sollte die stornierte Ferienwohnung für den besagten Zeitraum anderweitig zu mindestens demselben Preis vermietet werden können, reduzieren sich die Rücktritts-gebühren auf 10% des Gesamtmietpreises bzw. maximal 50 Euro.

 

(5) Zur Vermeidung von Reiserücktrittsgebühren empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung.


8. Rücktritt und Kündigung durch den Vermieter


(1) Der Vermieter kann den Mietvertrag jederzeit kündigen ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Hausfrieden - trotz einer entsprechenden Abmahnung - vom Feriengast nachhaltig gestört wird. Das gleiche gilt, wenn sich ein Feriengast in starkem Maß vertragswidrig verhält. Der Vermieter behält den Anspruch auf den Mietpreis jedoch unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen.

 

(2) Ferner ist der Vermieter berechtigt vom Mietvertrag zurückzutreten aufgrund von

            a. höherer Gewalt wie z.B.  Natur- und Umweltkatastrophen oder sonstiger schwerwiegender Ereignisse, die bei Buchung nicht vorhersehbar waren

            b.  Buchungen unter irreführender oder falscher Angabe des Feriengastes z.B. in Person des Mieters oder des Zwecks

Der Vermieter kann nicht für Vorkommnisse der genannten Art verantwortlich gemacht werden.

 

9. Internetnutzung

 

(1) Mitbenutzung Internet

 

Die Mitbenutzung des Internets ist Serviceleistung vom Vermieter und ist jederzeit widerruflich. Der Gast hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des LANs/WLANs zu gestatten. Der Vermieter übernimmt keine Gewähr für die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, den Betrieb des LANs/WLANs ganz, teilweise oder zeitweise einzustellen, weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Gastes ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach eigenem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das LAN/WLAN zu sperren (z.B. Gewalt verherrlichende, pornographische oder kosten-pflichtige Seiten).

 

(2) Zugangsdaten

 

Die Nutzung erfolgt durch Eingabe von Benutzernamen und Passwort. Die Zugangsdaten (Benutzername sowie Passwort) sind nur zum persönlichen Gebrauch des Gastes bestimmt und dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Der Gast verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.

 

(3) Gefahren der LAN/WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung

 

Der Gast wird darauf hingewiesen, dass das LAN/WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des LAN/WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des LAN/WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des LAN/WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Gastes. Für Schäden am internetfähigen Gerät (PC, Tablet, Smart Phone etc.) des Gastes, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung. Der Gast wird darauf hinge-wiesen, keine Dateien unbekannter Herkunft zu öffnen.

 

(4) Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen

 

Für die über das LAN/WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Gast selbst verantwortlich. Besucht der Gast kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des LANs/WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere:

 

• das LAN/WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechts-

widrigen Inhalten nutzen

• keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten

oder zugänglich machen

• die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten

• keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder

verbreiten

• das WLAN nicht zur Versendung von Massennachrichten (Spam) und / oder

anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.

 

Es ist ausdrücklich untersagt, Filesharing Webseiten zu besuchen, insbesondere Musik und Film Downloads über das Internet vom Vermieter zu starten. Der Gast stellt den Vermieter von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des LAN/WLANs durch den Gast und / oder auf einem Verstoß gegen vorliegenden Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Gast oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und / oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter auf diesen Umstand hin.

 

(5) Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges

 

Der Vermieter gibt keine Gewähr für die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzugangs für irgendeinen Zweck.

 

(6) Verstoß gegen die Nutzungshinweise

 

Sofern der Gast gegen diese Nutzungshinweise verstößt oder der Vermieter einen entsprechenden Verdacht hat, ist dieser berechtigt den Internetzugang des Gastes einzuschränken oder zu sperren. Sollte der Gast hierbei Daten verlieren, übernimmt der Vermieter dafür keine Haftung.

 


10. Allgemeines


(1) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Mietvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Mietvertrages zur Folge.

 


(2) Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Vermieters.